Beitragsordnung der Brandenburgischen Wasserakademie e. V.

§ 1
Grundsatz


Die Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen und geändert werden. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.

§  2
Beschlüsse

Die Mitgliederversammlung beschließt auf Vorschlag des Vorstandes die Höhe der Beiträge, die Aufnahmegebühr.
 
Die Beitragsordnung wird auf der Internetseite des Vereins www.wasserakademie.de  bekannt gemacht.

Bei Änderungen hinsichtlich der Beitragshöhe werden die neuen Beträge zum 1.Januar des Jahres erhoben, der der Beschlussfassung folgt.

§ 3
Beiträge


Die Mitglieder der Brandenburgischen Wasserakademie haben folgende Beiträge zu zahlen:

  1. Juristische Personen entrichten einen Jahresbeitrag von EUR 850,00,
  2. Natürliche Personen entrichten einen Jahresbeitrag von EUR 50,00,
  3. Für Schüler, Auszubildende, Studenten und Rentner (Ermäßigte) beträgt der Jahresbeitrag EUR 25,00,

Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

  1. Gemäß §4 (2) der Vereinssatzung sind die Beiträge jährlich im Voraus zu zahlen, spätestens bis zum 31.01.des lfd. Geschäftsjahres.
  2. Erfolgt bis zum festgesetzten Zeitpunkt kein Zahlungseingang auf dem Vereinskonto, wird eine Mehraufwandsgebühr von EUR 5,00 berechnet.
  3. Es wird von jedem neuen Mitglied eine einheitliche Aufnahmegebühr von EUR 50,00,  (Ermäßigte EUR 25,00) erhoben.
    Diese ist mit Bestätigung der Mitgliedschaft fällig.
  4. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06., werden für das laufende Jahr 50% des Beitragssatzes erhoben. Erfolgt der Vereinsbeitritt vor dem 30.06., werden die Beiträge für das gesamte Jahr erhoben.
  5. In sozialen Härtefällen kann ein auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
  6. Nach Ablauf des Geschäftsjahres erhält das Mitglied eine Bescheinigung über gezahlte Mitgliedsbeiträge.


§ 4
Vereinskonto

Sofern die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgt, ist die Zahlung auf das Konto des Vereins vorzunehmen.

§ 5
Gültigkeit der Beitragsordnung

Die Beitragsordnung gilt ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.

Schönefeld, 10.November 2015
 

Akademie

Kontakt

Brandenburgische Wasserakademie (BWA) e. V.
Blumenstraße 54
15711 Königs Wusterhausen

Telefon: +49 (0)3375 - 2568 333

Telefax: +49 (0)3375 - 2568 826

E-Mail: info@wasserakademie.de

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